Mittagessen

Wir legen größten Wert darauf, dass alle Kinder eine ausgewogene Mahlzeit zu sich nehmen. Deshalb wird bei uns in der Schulzeit täglich frisch gekocht. Das Mittagsessen besteht aus einem Hauptgericht und einem Nachtisch. Außerdem können die Kinder täglich aus einem reichen Angebot an Salat, Gemüse und Obst auswählen. Wir verwenden in erster Linie regionale Produkte, möglichst in Bio-Qualität.

Selbstverständlich werden spezielle Essenswünsche berücksichtigt, wenn Kinder aus gesundheitlichen, ethischen oder religiösen Gründen bestimmte Nahrungsmittel nicht zu sich nehmen dürfen. Hierzu beachten Sie bitte das Medizincheck-Formular oder sprechen Sie direkt mit unserem Küchenchef oder unserem Koordinationsteam.

Die Kinder essen in drei Durchgängen nach der 4., 5. oder 6. Schulstunde.

Wir kochen selbst!

Aktueller Speiseplan

16. Dezember 2024 – 20. Dezember 2024

 

Tag Hauptspeise Dessert
Montag Züricher Geschnetzeltes mit Reis und Broccoli(R/M/A1) Obstsalat
Dienstag Spätzle mit Rahmsauce und Rotkohl (M/A1) Kirsch-Kuchen (M)
Mittwoch Fischstäbschen mit Kartoffelpüree und Spinat(M/A1) Bratapfel mit Spekulatius(M)
Donnerstag Chicken Nuggets mit Pommes rot/weiß (G/M/ A1) Mandarinen
Freitag Das Beste der Woche😊 Überraschung

 Änderungen vorbehalten

 

A1/ A5   enthält Weizen / Dinkel S        enthält Schweinefleisch
R            enthält Rindfleisch N        enthält Nüsse
C            enthält (Hühner-) Ei G        enthält Geflügel
M          enthält Milch W       enthält Gluten

Kosten Mittagessen

Ein Mittagessen kostet zurzeit EUR 4,00, ab 01.08.2024 EUR 4,20. Diese Gelder werden in zehn monatlichen Pauschalen von zurzeit EUR 80,00, ab 01.08.2024 EUR 84,00, zum ersten eines Monats vom Trägerverein eingezogen. Die Monate August und Juli des Folgejahres sind beitragsfrei. Die Erlaubnis zum Einzug der Gelder erteilen Sie im Betreuungsvertrag. Ferienbetreuung, Betreuung an sonstigen schulfreien Tagen (z.B. an Brückentagen, am Rosenmontag usw.) können Sie zusätzlich anmelden. Hierfür wird das Essen Tag genau berechnet und eingezogen.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Fördergelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können Personen beantragen, die entweder

  • Sozialhilfe oder
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten.

Weitere Infos: Kreis Unna Bildung und Teilhabe
Jobcenter Bildung und Teilhabe